05.02.2019 | Kiel | Aktuelles Zweitwohnungsteuer vorerst gekippt Zurück zur Übersicht Haus & Grund Kiel rät zum Widerspruch Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat jetzt zwei Klagen gegen Zweitwohnungsteuern in Schleswig-Holstein stattgegeben. Dieses Urteil ist auch für Zweitwohnungseigentümer in Kiel und einigen Umlandgemeinden von Bedeutung. Dort, wo sich die Zweitwohnungsteuer nach der sog. „Jahresrohmiete“ bemisst, führt das nach Ansicht des OVG zu ungerechtfertigten Ergebnissen. Zweitwohnungen würden trotz erheblicher Unterschiede im aktuellen Mietwert gleich hoch besteuert wie andere Wohnungen. Die Satzung der Landeshauptstadt zur Zweitwohnungsteuer bestimmt ebenfalls die „Jahresrohmiete“ zur Grundlage des Mietwerts. Auch diese Satzung wäre gemäß der aktuellen Rechtsprechung des OVG rechtswidrig. Haus & Grund Kiel empfiehlt daher allen Betroffenen, gegen die aktuellen Bescheide zur Zweitwohnungsteuer Widerspruch einzulegen. Dies kann auch für Eigentümer aus den Umlandgemeinden lohnen. Deshalb sollte man die Beratung auf der Vereinsgeschäftsstelle im Sophienblatt 3 nutzen. Da die Zweitwohnungsteuerbescheide in diesen Tagen versendet werden, wäre zu langes Zögern schädlich: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Bei der Formulierung des Widerspruchs sind die Rechtsberater/innen des Vereins gern behilflich.