21.01.2025 | Kiel | Aktuelles

FAQ zu den aktuellen Grundsteuerbescheiden

Liebe Mitglieder,

 

in letzter Zeit haben viele von Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide erhalten. Diese enthalten häufig erhebliche Erhöhungen, die zu Verunsicherung führen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Bescheid zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.

 

1. Was ist der aktuelle Grundsteuerbescheid?

Der Grundsteuerbescheid, den Sie jetzt von Ihrer Kommune erhalten haben, legt fest, welchen Betrag Sie tatsächlich zahlen müssen. Dieser Bescheid basiert auf den vorherigen Festsetzungen durch das Finanzamt, das im Zuge der Grundsteuerreform zunächst den Grundsteuerwert und darauf basierend den Steuermessbetrag berechnet hat. Der aktuelle Bescheid der Kommune gibt lediglich die sich daraus ergebende Steuerlast wieder.

Wichtig: Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune können die zuvor festgelegten Werte (Grundsteuerwert und Steuermessbetrag) nicht mehr angreifen. Diese Werte wurden endgültig im Bescheid des Finanzamts festgelegt.

 

2. Was ist zu tun?

Als erster Schritt ist es wichtig, den Grundsteuerbescheid eigenständig und sorgfältig zu prüfen, um mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten zu erkennen. Eine gründliche Überprüfung der Angaben kann helfen, Klarheit über die Berechnungsgrundlage und die darauf basierende Steuerlast zu erhalten. Sollten Sie hierbei Unstimmigkeiten feststellen, empfiehlt es sich, weitere Schritte einzuleiten oder Beratung einzuholen.

 

3. Was sollten Sie konkret überprüfen?

Die Überprüfung des Grundsteuerbescheides sollte insbesondere folgende Punkte umfassen:

Korrekte Übernahme der Angaben: Prüfen Sie, ob die Angaben aus dem Grundsteuerwertbescheid und dem Steuermessbescheid korrekt in den Grundsteuerbescheid übernommen wurden.

Richtige Anwendung des Hebesatzes: Stellen Sie sicher, dass der Grundsteuermessbetrag mit dem korrekten, ab 01.01.2025 geltenden Hebesatz Ihrer Kommune multipliziert wurde.

Berechnung überprüfen: Die Grundsteuer können Sie mit der Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100 = jährliche Grundsteuer nachrechnen. Den Hebesatz finden Sie meist auf der Website Ihrer Kommune oder können ihn bei der Stadtverwaltung erfragen.

 

4. Soll ich Widerspruch einlegen?

Ein Widerspruch ist nur dann erforderlich, wenn die Überprüfung Ihres Bescheides Fehler aufzeigt (z. B. falsche Angaben oder fehlerhafte Berechnungen). Beachten Sie, dass der Widerspruch meist gebührenpflichtig ist.

 

Sollten Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Steuermessbescheid eingelegt haben, bleibt die Überprüfung dieser Bescheide durch die vorherigen Einsprüche weiterhin möglich.

 

5. In welcher Frist kann ich Widerspruch einlegen?

Ein Widerspruch gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, sich hierbei an dem Erstellungsdatum des Bescheides zu orientieren.

 

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen, ihn per Einschreiben einzureichen, um die Einhaltung der Frist nachzuweisen.

 

6. Muss ich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Widerspruch einlegen, obwohl mein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts noch nicht entschieden wurde?

Nein, ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist nicht erforderlich, weil dieser als Folgebescheid gemäß § 182 Abs. 1 AO automatisch an Änderungen des Grundsteuermessbescheids angepasst wird. Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts bildet die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

 

Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO muss die Gemeinde den Grundsteuerbescheid ändern, wenn das Finanzamt den Messbescheid nachträglich korrigiert oder anpasst. Ihr bereits eingelegter Einspruch gegen den Messbescheid schützt somit auch den Grundsteuerbescheid.

 

7. Kann ich die Grundsteuer an die Mieter weitergeben?

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Grundsteuer zu den Nebenkosten zählt, können Sie diese gemäß § 2 BetrKV weiterhin vollständig auf die Mieter:innen umlegen. Dies gilt auch dann, wenn die Grundsteuer erheblich steigt.

 

8. Wir sind für Sie da

Sollten Sie nach sorgfältiger Prüfung Fehler in Ihrem Bescheid feststellen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. In diesem Fall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0431 6636 123 oder per E-Mail an info@haus-und-grund-kiel.de. Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen bereitliegen, um eine effiziente Unterstützung zu gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rechtsberatung von Haus & Grund Kiel