02.11.2022 | Kiel | Aktuelles Hausbesetzungen und der Aufruf dazu sind strafbar Zurück zur Übersicht „Es ist illegitim, ein leerstehendes Gebäude zu besetzen, um auf die Wohnsituation für Studierende aufmerksam zu machen. Hierbei handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff ins Eigentumsrecht“, kommentiert Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, die jüngsten Äußerungen der Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) der Christian-Albrechts-Universität. „Wir weisen die getroffenen Aussagen mit aller Deutlichkeit zurück. Hausbesetzungen sind kein Kavaliersdelikt. Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand. Und die Verfassung garantiert das Privateigentum. Sein Schutz ist eine der fundamentalen Aufgaben des Staates. Die Aufforderung zu Straftaten ist in Deutschland ebenfalls strafbar. Max Härtel und Stella Thomsen sollten klarstellen, wie sie zu unserem Rechtsstaat stehen. Anderenfalls scheint eine Eignung als Interessenvertretung aller Studierenden mehr als fraglich.“