03.09.2018 | Lübeck | Allgemein

Straßenausbaubeiträge: keine Rolle rückwärts!

Haus & Grund Lübeck warnt die neue Bürgerschaft bei den Straßenausbaubeiträgen vor einer Rolle rückwärts. Der Beschluss der Bürgerschaft, die Straßenausbaubeiträge in Lübeck abzuschaffen, war richtig und gerecht. Für eine Rücknahme des Beschlusses besteht kein Grund.

 

Im Februar dieses Jahres hatte die Bürgerschaft die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Lübeck beschlossen. Bis November soll nun die Verwaltung eine entsprechende Satzung erstellen und der Bürgerschaft vorlegen. Eine Anfrage der Grünen Bürgerschaftsfraktion hat in dieser Woche ergeben, dass der Stadtkasse durch den geplanten Wegfall der Straßenausbaubeiträge in den kommenden sechs Jahren Einnahmen in Höhe von neun Millionen Euro fehlen. Grund genug für die Grüne Bürgerschaftsfraktion, die Straßenausbaubeiträge wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Sie fordert, Straßenausbaubeiträge nicht ersatzlos zu streichen, damit die bei den Straßen notwendigen Investitionen nicht gefährdet werden.

 

Der Grünen Bürgerschaftsfraktion ist zuzustimmen, dass sich viele Straßen, Gehwege, Brücken und Radwege in Lübeck in einem schlechten Zustand befinden und dringend saniert werden müssen. Die Frage, warum es alleine an den Hauseigentümern liegen sollte, diese durch jahrzehntelange Untätigkeit entstandenen Missstände durch Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu beseitigen, wird nicht beantwortet. Straßen werden neben den Eigentümern auch von Bussen, Gewerbetreibenden, Auswärtigen und Mietern genutzt. Alle haben von einem guten Zustand der Straßen einen Vorteil. Die Kostenlast einseitig auf die Eigentümer zu übertragen, ist nicht gerecht und führt zudem zu einer hohen und unverhältnismäßigen Belastung der Hauseigentümer. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion stellt dies nicht einmal in Abrede.

 

Sie verweist aber auf alternative Lösungswege, die die Verwaltung schon im Februar dieses Jahres in Spiel gebracht hat. Offenbares Ziel ist, die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen der Stadtkasse zu sichern.

 

Ein Lösungsweg, den die Verwaltung vorschlägt, ist die Senkung des Anliegeranteils an den durch den Straßenausbau entstandenen Kosten. Offen bleibt die Höhe der Entlastung für die betroffenen Hauseigentümer. Ist die Entlastung spürbar oder nur der vielzitierte Tropfen auf dem heißen Stein? Ungeachtet dessen bleiben die Intransparenz des Verfahrens und das Ungerechtigkeitsgefühl der betroffenen Hauseigentümer bestehen.

 

Eine Finanzierung der Straßenausbaukosten über eine Erhöhung der Grundsteuer lehnt die Verwaltung aufgrund rechtlicher Bedenken ab. Die rechtlichen Bedenken sind verständlich, da die Grundsteuer nicht zweckgebunden erhoben werden darf. Fraglich ist aber, ob es einer Grundsteuererhöhung überhaupt angesichts hoher Steuereinnahmen bedarf. Auch könnte der Druck auf das Land erhöht werden, sich mehr an den Straßenausbaukosten zu beteiligen.

 

Die Verwaltung verweist schließlich auf die neu geschaffene Möglichkeit, die Beitragsschuld auf 20 Jahre zu verteilen. Dieser Lösungsweg löst nicht das Problem, sondern verteilt dieses lediglich auf 20 Jahre. Es bleibt die Belastung des Eigentümers bestehen. Die Belastung kann sich sogar erhöhen, da die Beitragsschuld mit einem Zinssatz von höchstens drei vom Hundert über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz verzinst werden kann.