Informationen für Mieter

 

Für unsere Mieter haben wir hier nützliche Informationen zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen rufen Sie gerne Ihren Kundenbetreuer an.

Muss ich die Miete zahlen?

Ja. Sie sind unverändert verpflichtet, die Miete wie vereinbart zu zahlen. An der Zahlungspflicht ändern auch die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie erlassenen neuen Regelungen nichts. Danach entfällt bis zum 30.06.2022 lediglich das außerordentliche und ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters wegen Mietrückständen, wenn Sie die vereinbarte Miete für die Monate April, Mai und Juni 2020 coronabedingt nicht zahlen können. Die Zahlungspflicht bleibt aber bestehen, d.h. Sie müssen die Miete für diese Monate wie vereinbart bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zahlen.

 

Was soll ich tun, wenn ich die Miete nicht zahlen kann?

Nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu uns auf, wenn Sie die Miete nicht zahlen können. Denn nur wenn Sie sich melden, können wir gemeinsam Auswege aus der für Sie schweren Situation finden. Unsere Ansprechpartner sind:

 

 

Welche staatlichen Hilfen kann ich als Mieter in Anspruch nehmen?

Wenn Sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld haben. Das Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss geleistet. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie noch genügend Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung.

 

Falls Sie Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten Sie kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

 

Zuständig für das Wohngeld sind die örtlichen Wohngeldbehörden, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. In Lübeck finden Sie weitere Informationen zur Antragsstellung und Auszahlung auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck:

 

www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=8938711&zufi=1&bereich=0

 

Wichtig: Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gezahlt. Daher stellen Sie im Zweifel lieber früher als später einen Antrag.

 

Soweit Sie selbständig sind, prüfen Sie bitte, ob Sie einen Anspruch auf eine der zahlreichen Schutzmaßnahmen für die Wirtschaft haben, darunter Soforthilfen für Solo-Selbständige, Hilfspakete zur Unternehmensfinanzierung oder das Kurzarbeitergeld. Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite der IHK Lübeck:

 

www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/finanzierungshilfen-4729362

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere oben genannten Ansprechpartner.

Mülltrennung ist für unsere Umwelt wichtig. Bei richtiger Mülltrennung können darüber hinaus Müllgebühren gespart werden. Informationen zur Mülltrennung finden sie hier:

 

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Manchmal ist es einfach wie verhext: Obwohl man möchte, kann man nicht allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und nicht immer leicht zu erklären. Gefährlich wäre es jedoch, wenn man aus der problematischen Situation heraus anfängt, die Miete teilweise oder gar überhaupt nicht zu zahlen. Auch Neben- und Heizkosten sind der falsche Ansatz, um sich ein wenig finanziellen Spielraum zu verschaffen. Sprechen Sie uns an, damit wir zusammen eine Lösung finden können.

 

Manchmal kann es sinnvoll sein, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und vor allen Dingen Wege zu finden, aus den Problemen wieder herauszukommen. In Lübeck gibt es vier anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen:

 

Hansestadt Lübeck, Schuldnerberatung,

Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck,

0451/122-5665

 

Gemeindediakonie Lübeck e.V, Schuldnerberatung

„Haus der Diakonie“, Mühlentorplatz, 23552 Lübeck

0451/61320116

 

Rechtsfürsorge e.V. Lübeck, Schuldnerberatung,

Kapitelstraße 5, 23552 Lübeck

0451/709896-0

 

Gate, Schuldner- und Insolvenzberatung

c/o Agentur für Arbeit, Hans-Böckler-Straße 1, 23560 Lübeck

0451/502829-0

Die Notrufnummern der Stadtwerke Lübeck:

Strom: 0451/8882441

Gas: 0451/8882551

Fernwärme: 0451/8882331

Wasser: 0451/8882661

 

Bei Feuer oder drohenden Absturz von Gebäudeteilen rufen Sie direkt die Notrufnummer der Feuerwehr:

Tel. 112

 

Bei allen übrigen Schäden (die außerhalb der Geschäftszeiten von Haus & Grund auftreten) gilt:

Setzen Sie sich zunächst mit dem zuständigen Hauswart in Verbindung.

Für den Fall, dass die Liegenschaft über keinen Hauswart verfügt oder aber dieser nicht erreichbar ist, muss abgewogen werden, wie dringlich die Angelegenheit ist. Es gibt nur wenige Situationen, die einen Notdiensteinsatz erforderlich machen. Insbesondere betrifft dies die Wochenend- sowie Feiertage. Es handelt es sich im Allgemeinen um folgende Vorfälle:

 

Rohrbruch,

Heizungsausfall:

Fa. Lang, Tel. 0170/5592263

Fa. Freitag & Sohn, Tel. 0171/2121555

 

 

Stromausfall komplett: Fa. Kemp, Tel. 04509/71163
Fa. Gerth, Tel. 0171/3205357
 

 

Verstopfung der Abflüsse,

Rückstau in die Wohnung:

Fa. Falkenhagen, Tel. 04508/793832
 

 

Schlossnotdienst:  

Fa. Schaffrath, Tel. 0451/76000

 

Sturmschaden: Während des Sturmes sind Sicherungsmaßnahmen nur durch die Feuerwehr erlaubt!

 

Achtung!
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass  Leistungen, die aufgrund einer Notfallmeldung erbracht werden, kostenpflichtig sein können, sofern nicht tatsächlich eine Notsituation vorliegen sollte.

Im Mietvertrag kann vorgesehen sein, dass der Winterdienst durch die Mieter vorgenommen wird. Die Vornahme des Winterdienstes ist wichtig, damit niemand auf glatten Wegen ausrutscht, hinfällt und sich verletzt. Der Winterdienst auf den privaten Zuwegungen hat nach Bedarf in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr zu erfolgen. Für die Reinigung des öffentlichen Bereiches vor dem Grundstück gelten die örtlichen Bestimmungen. Informationen finden Sie im Flyer der Entsorgungsbetriebe Lübeck.   
 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Mietvertrag eine Pflicht zur Vornahme des Winterdienstes vorsieht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

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Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 09.00 – 13.00 Uhr
und 14.00 – 17.00 Uhr
Mi. + Fr. 09.00 – 13.00 Uhr

Sprechzeiten

Telefonisch
Mo. – Fr. 09.30 – 13.00 Uhr
Mo. + Di. 14.00 – 16.00 Uhr
Persönlich
nur nach Vereinbarung

Kontakt

0451 79887-101