23.05.2017 | Lübeck | Allgemein Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Klage von Haus & Grund statt Zurück zur Übersicht Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in Lübeck unwirksam Ein beachtlicher Erfolg für den Lübecker Verein. Mit seiner Entscheidung vom 15. Mai 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Gebührenregelungen in der Straßenreinigungssatzung in Lübeck aufgehoben. Zusammen mit dem Verband Wohnungseigentum, Lübecker Wohnungsunternehmen und dem Mieterverein Lübeck hat der Verein federführend die Klage durch Rechtsanwalt Thorben Wagner von der Kieler Rechtsanwaltskanzlei Wegner, Stähr und Partner veranlasst und unterstützt. Hintergrund war ein erheblicher Anstieg der Straßenreinigungs- und Wintergebühren mit Inkrafttreten der neuen Straßenreinigungssatzung vor gut zwei Jahren. Im Einzelfall haben sich die Gebühren verachtfacht. Der Ärger und Unmut bei den Hauseigentümern, aber auch bei den durch die Umlage der Gebühren in der Betriebskostenabrechnung betroffenen Mietern war hoch. Schon im Vorfeld des Klagverfahrens hatte der Verein auf die in seinen Augen ungerechte Verteilung vor allem der Winterdienstlast auf die betroffenen Eigentümer hingewiesen. Obwohl der Winterdienst ausschließlich nur noch in der Altstadt, Hauptverkehrsstraßen und Anliegerstraßen, auf denen Busverkehr stattfindet, vorgenommen worden ist, sind die Anlieger dieser Straßen mit 85 Prozent der Kosten belastet worden. Trotz des hohen Allgemeininteresses, das mit der Vornahme des Winterdienstes auf diesen Straßen verbunden ist, beschränkte sich der städtische Anteil an diesen Kosten auf lediglich 15 Prozent. Genau diesen Einwand nahmen die Schleswiger Richter nun auf, indem sie diesen städtischen Anteil als deutlich zu niedrig bemessen ansehen. Ebenfalls folgten die Richter dem klägerseits vorgetragenen Einwand, dass die aufgrund der strengen Winter in den Jahren 2010 bis 2012 entstandenen Verluste den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren nicht mehr zugrunde gelegt werden durften. „Es freut uns, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Bedenken geteilt hat und bestehende Rechtsfragen im Sinne der Gebührenschuldner entschieden hat. Es besteht nun Rechtssicherheit.“, sagt Geschäftsführer des Vereins Sascha Sebastian Färber. Er verweist aber gleichzeitig auf den Umstand, dass die Entscheidung bisher nur als Pressemittelung vorliegt. Endgültige Rückschlüsse auf die Folgen der Entscheidung für die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren können in seinen Augen erst gezogen werden, wenn die Begründung der Entscheidung veröffentlicht ist. Er rät daher den betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer abzuwarten, bis die Entscheidungsgründe vorliegen und die Entsorgungsbetriebe und die Bürgerschaft die Vorgaben der Schleswiger Richter umsetzen. Rückwirkend werden von der Entscheidung allerdings nur die Haus- und Grundstückseigentümer profitieren, die gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Bei etwa 3.500 eingelegten Widersprüchen keine unerhebliche Anzahl.