31.10.2016 | Lübeck | Allgemein Neuer Mietspiegel für Lübeck Zurück zur Übersicht Lübeck bekommt einen neuen Mietspiegel. Auf ihrer Sitzung im September hat die Bürgerschaft den von der Firma F + B Forschung und Beratung erstellten Mietspiegel beschlossen. Mit dem Beschluss ist der neue Mietspiegel gültig. Der Mietspiegel ist in der Geschäftsstelle des Lübecker Vereins als Broschüre zu erhalten. Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die zurzeit in Lübeck tatsächlich gezahlten Mieten. Im Februar dieses Jahres sind Mieter- und Vermieterbefragungen durchgeführt worden, aufgrund derer etwa 2.000 Mietwerte in den Mietspiegel eingeflossen sind. Gegenüber dem Lübecker Mietspiegel 2012 kann im Lübecker Mietspiegel 2016 ein Anstieg der durchschnittlichen gewichteten rechnerischen Nettokaltmiete um 0,55 €/m² im Zeitraum von vier Jahren festgestellt werden und liegt für eine frei finanzierte Wohnung bei 6,30 Euro/m². Dieses entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,3 %. Die Mietenentwicklung kann aber je nach Baualter und Wohnungsgröße sehr unterschiedlich ausfallen. So ist die durchschnittliche Miete für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 25 - 40 m² in einem vor 1918 gebauten Mehrfamilienhaus um 25,8 Prozent, für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 - 65 m² in einem Mehrfamilienhaus, das zwischen 1979 und 2001 gebaut worden ist, sogar um 29,4 Prozent gestiegen, während die durchschnittliche Miete für eine Wohnung mit der Wohnfläche von 65 - 85 m² in einem zwischen 1991 bis 2001 gebauten Mehrfamilienhaus um 1,1 Prozent gesunken ist. In der Baualtersklasse 1991 bis 2001 ergab sich allgemein mit 5 % eine deutlich unterdurchschnittliche Mietentwicklung. Der Geschäftsführer des Lübecker Vereins Sascha Sebastian Färber sieht in Lübeck insgesamt eine gesunde Mietenentwicklung. Von einer Mietenexplosion könne in Lübeck keine Rede sein. Er verweist auf die hohen Investitionen, die in den letzten Jahren in den Wohnungsbestand getätigt worden sind. Nach der vom Zentralverband bei den Mitgliedern des Lübecker Vereins vorgenommenen Vermieterbefragung hat mehr als jedes dritte Mitglied angegeben, in den letzten fünf Jahren – ungeachtet von Instandhaltungsmaßnahmen – energetisch modernisiert oder in die Ausstattung der Wohnungen investiert zu haben, indem etwa ein neues Bad eingebaut oder die Küche erneuert worden ist. Nach Ansicht von Färber spiegeln sich diese Investitionen neben der allgemeinen Preisentwicklung in den höheren Mieten wider. Für den Vermieter ist der Mietspiegel wichtig, da er ihnen einen Hinweis gibt, welche Mieten in Lübeck gezahlt werden. Bei der Neuvermietung kann er sehen, ob sich die von ihm vorgestellte Miethöhe im Rahmen der in Lübeck gezielten Mieten bewegt. Von Bedeutung ist der Mietspiegel für den Vermieter zudem bei der Begründung von Mieterhöhungen. Nach § 558 BGB kann er die Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, die er durch den Mietspiegel nachweisen kann. Ohne Mietspiegel hätte der Nachweis entweder durch ein teures Sachverständigengutachten oder durch den Verweis auf drei vergleichbare Wohnungen zu erfolgen, was in der Praxis unsicher und sehr schwer umzusetzen ist. Mit dem Mietspiegel werden deshalb viele Streitigkeiten vermieden, da sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter eine zuverlässige Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete vorliegt. Aus diesem Grunde haben sich der Mieterverein, die Wohnungsunternehmen und der Lübecker Verein auch an den Kosten für die Erstellung des Mietspiegels beteiligt. Während andere Städte und Kommunen diese Kosten alleine tragen, hat die Hansestadt Lübeck die hälftige Beteiligung der Verbände und Unternehmen zur Bedingung für die Erstellung des Mietspiegels gemacht. Hier könnten Sie den Mietspiegel herunterladen.