15.02.2019 | Lübeck | Allgemein

Neue Sonderberatung Steuerrecht

Auftaktveranstaltung am 28. März 2019

„Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wieviel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.“, sagte schon der französische Komiker Fernandel zu seiner Steuererklärung. Zu dieser Erkenntnis mag auch der ein oder andere Immobilieneigentümer kommen, wenn er seine Steuererklärung macht. Die Erkenntnis paart sich dann mit dem Ärger, den er angesichts des Bürokratendeutsch und der vielen Formulare, Anlagen und geforderten Nachweisen hat.

 

Der Lübecker Verein möchte nun seinen Mitgliedern helfen. Ab April dieses Jahres bietet der Verein eine Erstberatung im Steuerrecht an. Die Erstberatung findet jeden ersten Montag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr nach vorheriger Terminsvereinbarung statt. Sie erfolgt durch das Lübecker Steuerberaterbüro Becker in den Räumen der Vereinsgeschäftsstelle in der Schmiedestraße 20-22. „Wir freuen uns, dass wir nach der Sonderberatung Erbrecht durch den Fachanwalt für Erbrecht und Notar Stefan Ramien und nach der Immobilienwertermittlung durch die Sparkasse zu Lübeck nun auch im Steuerrecht eine Beratung für unsere Mitglieder anbieten können. Die Beratung kann zwar nicht den Gang zu einem Steuerberater ersetzen, wer aber seine Steuererklärung selbst abfasst, bekommt Antwort auf seine Fragen und natürlich auch den einen oder anderen Rat, wie Steuern gespart werden können. Mit unserem stellvertretenden Vorsitzenden Steuerberater Dipl. Kfm. Jens Becker und seinen Kollegen konnten wir sehr fachkundigen Berater für unsere Mitglieder finden.“, freut sich Vereinsgeschäftsführer Sascha Sebastian Färber.

 

Zum Auftakt des neuen Beratungsangebotes findet am Donnerstag, den 28. März 2019 um 19.00 Uhr im Hotel Holiday Inn, Travemünder Allee 3 in Lübeck die Informationsveranstaltung „Steuerrecht für Immobilieneigentümer“ statt.  Steuerberater Dipl. Kfm. Jens Becker gibt eine Übersicht über das steuerrechtliche Dickicht aus Vorschriften, Paragraphen und Bestimmungen. Er erklärt etwa, wie die Anlage V auszufüllen ist und was als Werbe- und Anschaffungskosten und unter welchen Voraussetzungen abzusetzen ist. Schon hier gibt er dabei wertvolle Ratschläge, wie Steuern gespart werden können.

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Gäste sind herzlich willkommen.