08.11.2018 | Lübeck | Aktuelles

(Fast) keine Pflicht mehr zum Einbau von Kaltwasserzählern

Landtag beschließt Änderungen der Landesbauordnung

„Das wäre ein teurer Spaß geworden, in jede Wohnung Wasserzähler nachzurüsten. Hier hat der Landtag rechtzeitig den Kurs geändert. Das hält die Mieten stabil.“ Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, begrüßte die beabsichtigte Entscheidung des Landtags im Rahmen der heutigen Sitzung, auf die Nachrüstung von Wasserzählern in Wohnungen zu verzichten. Bislang sei in § 44 Absatz 2 der Landesbauordnung vorgeschrieben, (Kalt-)Wasserzähler bis zum 31. Dezember 2020 nachzurüsten. Diese Regelung solle entfallen. Stattdessen werde der Eigentümer von Wohnungen nur noch verpflichtet, Wasserzähler nachträglich einzubauen, wenn die Trinkwasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert werde.

 

„Es ist klug, dem Vorschlag von Haus & Grund zu folgen. Die Wohnkosten wären sonst um rund 400 € jährlich je Haushalt gestiegen“, erläuterte der Verbandschef. Haus & Grund habe diese Idee in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren der LBO eingebracht. Die Installationskosten, um Wasserzähler nachzurüsten, hätten bei einem Einbau unter Putz circa 750 € je Zähler betragen. Bei üblicherweise zwei Trinkwassersträngen je Wohnung für Küche und Bad kämen hier schon 1.500 € je Wohnung zusammen. Diese Kosten könnte der Vermieter auf den Mieter im Rahmen einer sogenannten Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 Absatz 1 in Verbindung mit § 555 b Ziffer 3 und Ziffer 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit 11 Prozent der entstehenden Kosten umlegen; das heißt 165 € pro Jahr und Wohnung. Dazu kämen die Kosten für Gerätemiete und Eichung (90 € je Gerät und Jahr) und die Ablese- und Abrechnungskosten (20 € je Gerät und Jahr). Das beliefe sich bei zwei nachgerüsteten Zählern auf noch einmal 220 € je Wohnung und Jahr. Zusammen wären Kosten in Höhe von 385 € jährlich auf die betroffenen Mieter zugekommen.