01.11.2018 | Lübeck | Allgemein

Neuer Mietspiegel für Lübeck veröffentlicht

Der neue Mietspiegel für Lübeck ist am 30. Oktober 2018 veröffentlicht worden. Bereits Ende September hatte die Lübecker Bürgerschaft den vom Hamburger Fachinstitut F + B Forschung und Beratung erstellte Mietspiegel beschlossen. Mit dem Beschluss ist der Mietspiegel inkraftgetreten. Der Mietspiegel ist als Broschüre in der Geschäftsstelle und als Datei auf der Internetseite des Lübecker Vereins erhältlich.

 

Der Mietspiegel ist eine Fortschreibung des alten Mietspiegels. Die Datenerhebung zur Fortschreibung erfolgte zum 01. Februar 2018. Für alle Wohnungen ergibt sich rechnerisch und gewichtet eine Durchschnittsmiete von 6,64 €/m². Im Vergleich zum Mietspiegel 2016 entspricht dies einer Mietsteigerung um 0,39 €/m² bzw. 6,3 Prozent. Nach Ansicht des Forschungsinstituts F + B Forschung und Beratung kann ein vergleichbarer Anstieg in vielen deutschen Städten festgestellt werden und ist Ausdruck eines dynamischen Wohnungsmarktes mit einer hohen Anzahl an Neubauten und hohen Investitionen in den Wohnungsbestand. Auffällig ist, dass die Miete für kleinere Wohnung überdurchschnittlich gestiegen ist, während die Miete für Neubauwohnungen, d.h. Wohnungen, die nach 2002 errichtet worden sind, bis zu 6 Prozent gefallen sind. Letzteres ist u.a. damit zu erklären, dass viele in den sechziger und siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts errichtete Wohnungen, die in den letzten Jahren durch die Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften neubaugleich saniert worden sind, nun zu Neubauwohnungen zählen. Die für diese Wohnungen genommene Miete ist aber in der Regel nicht zu hoch wie die Mieten, die für tatsächlich neugebaute Wohnungen gezahlt werden. Auch die Ab- und Zuschläge für eine einfache bzw. gute Wohnlage haben sich geändert. Für die gute Wohnlage kann ein Zuschlag von 0,56 €/m² und für die einfache Wohnlage ein Abschlag von -0,26 €/m² zur ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung in der normalen Wohnlage ermittelt werden. Gegenüber dem Mietspiegel 2016 steigt damit der Faktor „Wohnlage“ bei der Mietpreisgestaltung in der Hansestadt geringfügig an.

 

Der Mietspiegel ist für die Wohnungsvermietung in Lübeck vor allem für den privaten Vermieter von großer Bedeutung. Bei der Neuvermietung dient der Mietspiegel als Orientierung für die in Lübeck gezahlte ortsübliche Vergleichsmiete. In laufenden Mietverhältnissen kann der Vermieter eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel begründen. Für die Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe und der Leistungen nach Hartz IV wird der Mietspiegel als Grundlage herangezogen. Der Mietspiegel bietet damit verlässliche Informationen zu den ortsüblichen Mieten  in Lübeck und leistet so einen wertvollen Beitrag für Transparenz, Rechtssicherheit und soziale Stabilität.

 

Auch in der politischen Diskussion hilft der Mietspiegel zu einer Versachlichung zurückzukehren. Viel zu oft wird in der Diskussion um bezahlbares Wohnen auf ungeeignete und falsche Miethöheaufstellungen, die sich gerne auch als Mietspiegel bezeichnen, auf Einzelerfahrungen nicht selten aus fremden Städten und nicht zuletzt auf das Bachgefühl zurückgegriffen. Hier stellt der wissenschaftlich erstellte Mietspiegel eine gute Diskussionsgrundlage dar.

 

Mitglieder, die Fragen zum Lübecker Mietspiegel haben, können sich gerne im Rahmen der kostenfreien Rechtsberatung an die Rechtsanwältin und die Rechtsanwälte des Lübecker Vereins wenden.

 

Download des Mietspiegels: hier