03.09.2018 | Lübeck | Allgemein

Milieuschutzsatzung zur Mieteneindämmung: Keine Planwirtschaft in Lübeck

Die Linke Bürgerschaftsfraktion hat den Beschluss einer Milieuschutzsatzung für die Innenstadt und den Stadtteil St. Lorenz-Süd beantragt, u.a. auch um Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen in diesen Stadtgebieten zu vermeiden. Nach § 172 BauGB kann eine Gemeinde Erhaltungssatzungen auch zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erlassen (Milieuschutzsatzung). Danach bedarf u.a. der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Wir haben die Forderung, soweit sie die Verhinderung von Investitionen betrifft, mit einer Pressemitteilung zurückgewiesen:

 

„Die städtebauliche Eigenart eines Wohngebietes zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln, ist auch im Interesse der Eigentümer“, sagt Vereinsgeschäftsführer Sascha Sebastian Färber. Erhaltungssatzungen dürften aber nicht dazu führen, dass den Mietparteien einheitlich die Ausstattung der Wohnungen vorgegeben wird und notwendige Investitionen in die Wohngebäude verboten oder erschwert werden. Langfristig werden sich hierdurch die betroffenen Gebiete negativ entwickeln und weniger angemessener Mietraum zur Verfügung stehen. „Planwirtschaft hat in Deutschland schon einmal nicht funktioniert“, so Färber weiter.

 

Milieuschutz ist auch wenig geeignet, Mieter vor Mieterhöhung zu schützen. Sanierungen bis auf einen zeitgemäßen baulichen und energetischen Standard können nicht verboten werden. Gerade hierunter fallen aber viele Baumaßnahmen, die eine Mieterhöhung auslösen können. Milieuschutz führt daher nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit. „Wer kann etwa schon sicher sagen, was ein zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderung ist“, verweist Färber auf die insoweit maßgebliche Regelung des Baugesetzbuches.

 

Die ohnehin schon begrenzten Kapazitäten der Bauverwaltungen sind nach Ansicht von Färber bei Neubauverfahren besser aufgehoben. Wohnungsneubau erhöht das Wohnungsangebot und entspannt den Wohnungsmarkt. Im Ergebnis wird den Mietern hierdurch mehr geholfen.