02.09.2022 | Flensburg Energieeinsparverordnung gilt seit 1.9.2022 Was müssen Eigentümer jetzt wissen und tun? Am 1. September 2022 ist die Verordnung mit dem unaussprechlichen Namen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz: EnSikuMaV) in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis zum 28.02.2023. Für Eigentümer bedeutet dies: Mieter dürfen freiwillig die Temperatur absenken – Vermieter bleiben verpflichtet, die notwenigen Vorlauftemperaturen vorzuhalten (§3 EnSikuMaV) Gemäß § 3 […] lesen Sie mehr