07.01.2020 | Flensburg Zweitwohnungsteuer Stadt Flensburg verzichtet bis auf Weiteres auf den Versand von Bescheiden Wie bereits in der Norddeutschen Hausbesitzerzeitung vom 17.12.2019 berichtet, ist eine Vielzahl von Zweitwohnungsteuersatzungen rechtswidrig. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit zwei Urteilen zu Satzungen schleswig-holsteinischer Gemeinden festgestellt. Auch die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Flensburg ist in ihrer bisherigen Fassung rechtswidrig, sodass darauf beruhende Bescheide […] lesen Sie mehr