07.01.2020 | Flensburg | Aktuelles

Zweitwohnungsteuer

Stadt Flensburg verzichtet bis auf Weiteres auf den Versand von Bescheiden

Wie bereits in der Norddeutschen Hausbesitzerzeitung vom 17.12.2019 berichtet, ist eine Vielzahl von Zweitwohnungsteuersatzungen rechtswidrig. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit zwei Urteilen zu Satzungen schleswig-holsteinischer Gemeinden festgestellt.

 

Auch die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Flensburg ist in ihrer bisherigen Fassung rechtswidrig, sodass darauf beruhende Bescheide ebenfalls rechtswidrig wären.

 

Die Stadt Flensburg wird daher bis auf Weiteres auf den Versand von Zweitwohnungsteuerbescheiden verzichten, wie uns auf Nachfrage seitens der Steuerabteilung der Stadtverwaltung mitgeteilt wurde.

 

Die Stadtverwaltung arbeitet aber wohl an einer Überarbeitung der Satzung, um diese nun rechtmäßig zu gestalten. Die geänderte Satzung soll dann – so heißt es aus der Steuerabteilung – rückwirkend gelten, sodass wohl damit zu rechnen ist, dass keine Steuerbescheide „ausfallen“.

 

Zur Zeit ist nicht bekannt, wie die Satzung nunmehr inhaltlich gestaltet werden soll; es kann daher noch nicht beurteilt werden, ob die neue Fassung der Satzung den gesetzlichen Anforderungen genügen wird.

 

Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige ihren Zweitwohnungsteuerbescheid daher innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat überprüfen lassen, um ggf. Widerspruch einlegen zu können, falls auch die neue Fassung der Satzung rechtswidrig sein sollte.