02.05.2019 | Flensburg | Aktuelles

Klage gegen die Grundsteuer nicht erfolgreich

Die Hoffnung auf eine Absenkung bleibt jedoch bestehen

Das Verfahren gegen die aus Sicht von Haus & Grund Flensburg rechtswidrige Anhebung der Grundsteuer vor dem VG Schleswig wurde durch Urteil vom 3. April 2019 beendet.

 

Das Gericht hat in der Urteilsbegründung einen rein formalen Standpunkt eingenommen und festgestellt, dass die Begründung der Stadt gegenüber Öffentlichkeit und Bürgern – nämlich, dass die Anhebung der Grundsteuer zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesstätten erfolgt –  sich in der Haushaltssatzung nicht wiederfindet.

 

Damit ist der Kernpunkt unserer Argumentation, dass die Erhöhung der Grundsteuer zweckgebunden erfolgte und damit rechtswidrig war, hinfällig.

 

Wir haben das schriftliche Urteil, das sich auf 14 Seiten ausführlich mit unserer Klage auseinandersetzt, eingehend geprüft und gemeinsam mit dem uns vertretenden Landesverband entschieden, NICHT in die Berufung zu gehen.

 

Der Rechtsstreit ist damit abgeschlossen. Alle 12.000 Bürger, die Widerspruch gegen die Anhebung der Grundsteuer eingelegt haben, werden nun noch einen Widerspruchsbescheid seitens der Stadt Flensburg erhalten, der über den Ausgang des Verfahrens informiert.

 

Wir bedauern, dass wir uns mit unserer Ansicht nicht durchsetzen und die Anhebung der Grundsteuer nicht verhindern konnten.

 

Insbesondere stört uns, dass seitens der Stadt Flensburg monatelang eine Begründung vorgeschoben wurde („Gegen Kinder kann doch keiner etwas haben!“), während sich nun herausstellt, dass die Grundsteuer tatsächlich nur angehoben wurde, um Haushaltslöcher zu stopfen.

 

Unzutreffend und ungerecht ist außerdem die Darstellung von Herrn Kämmerer Brüggemann in der Presse, dass sich die Stadt Flensburg gegen Lobbyisten durchgesetzt hat. Wir haben in dem Verfahren die Interessen von Eigentümern UND Mietern vertreten, also ALLER Bürger der Stadt – das wäre nach unserem Verständnis eigentlich Sache der Stadt Flensburg gewesen. Wenn wir uns nun dafür als Lobbyisten schelten lassen müssen, offenbart dies ein fragwürdiges Verständnis der gegenseitigen Aufgabenverteilung. Wir nehmen den Tadel unsererseits aber mit der Gewissheit zur Kenntnis, das Richtige auch für eine Vielzahl von Menschen getan zu haben, die NICHT unsere Mitglieder sind.

 

Auch, wenn wir die Anhebung der Grundsteuer nicht verhindern konnten, besteht noch Hoffnung, dass diese nicht auf ihrem historischen Höchststand bleibt: Frau Oberbürgermeisterin Lange hat auf dem Landesverbandstag von Haus&Grund Schleswig-Holstein am 26. April 2019 im Deutschen Haus in Flensburg angekündigt, die Grundsteuer wieder abzusenken, sobald das Land Schleswig-Holstein die Kindertagesstätten auskömmlich finanziert. Aus den Reihen der anwesenden Landespolitiker war daraufhin zu vernehmen, dass dies im kommenden Jahr der Fall sein werde.

 

Wir werden Frau Lange beim Wort nehmen und darauf dringen, dass die Grundsteuer dann im kommenden Jahr wieder abgesenkt wird.