07.10.2019 | Flensburg | Aktuelles

Grundsteuer 2017

Stadt Flensburg ruft zur Rücknahme der Widersprüche auf

Mit Pressemitteilungen im Flensburger Tageblatt und zuletzt in der Wochenschau vom 6. Oktober 2019 hat die Stadt Flensburg dazu aufgerufen, die gegen die Grundsteuererhöhung 2017 eingelegten Widersprüche zurückzunehmen.

 

Für Mitglieder von Haus & Grund Flensburg, die im Widerspruchsverfahren (und im Prozess) von Haus & Grund Flensburg vertreten waren, erfolgt die Rücknahme des Widerspruchs durch Haus & Grund Flensburg – ein Tätigwerden der Mitglieder ist nicht erforderlich.

 

Alle anderen Widerspruchsführer müssten den Widerspruch selbst zurücknehmen. Hierzu stellt die Stadt ein Musterschreiben sowie einen ausdruckbaren Briefumschlag zur Verfügung, mittels dessen die Rücknahme portofrei versendet werden kann.

 

Sollte eine Rücknahme des Widerspruchs nicht erfolgen, wird die Stadt Flensburg – nach eigener Mitteilung direkt nach den Herbstferien – einen Widerspruchsbescheid versenden. Dieser ist für den Widerspruchsführer zwar kostenfrei, führt aber auf Seiten der Stadt Flensburg zu erheblichem Aufwand und Kosten (Personal/Druck/Porto).

 

Um der Stadt Flensburg hier keine unnötigen Kosten zu verursachen und eine sinnvollere Verwendung der Steuergelder zu ermöglichen, rufen wir dazu auf, den Widerspruch zurückzunehmen.