31.05.2018 | Flensburg | Aktuelles

Datenschutz: Was Vermieter wissen müssen

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Das bisher in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz wurde daher überarbeitet und gilt ab diesem Zeitpunkt neben den Regelungen der DSGVO. Das Datenschutzrecht gilt – wie bisher – auch für alle privaten Vermieter, Hausverwalter und Makler.

 

In Panik muss aber keiner verfallen. Zwar sind die Pflichten vielfältig und können von privaten Vermietern nicht immer hundertprozentig erfüllt werden. Aber wenn Vermieter den Aufsichtsbehörden zeigen, dass sie sich mit der Materie auseinandergesetzt haben, können einzelne Missstände und Lücken auch nach und nach geschlossen werden.
In der Anlage finden Sie ein Beispielmuster eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Es handelt sich um ein Beispiel und muss gegebenenfalls angepasst und überarbeitet werden. Das Muster nimmt Bezug auf Standardprozesse einfacher Mietverhältnisse eines privaten Vermieters ohne Personal.

 

Es wird auch auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen eingegangen. Am Beispiel eines privaten Vermieters sind solche erarbeitet worden. Sofern die Vermietung mit Personal und Dienstleistern verbunden ist, sind die technischen, vor allem aber die organisatorischen Maßnahmen komplexer. In diesen Fällen sollten Sie sich Rat auf der Geschäftsstelle von Haus & Grund Kiel einholen.

 

Downloads:

Datenschutzgrundverordnung – Was müssen Vermieter wissen?

Verarbeitungsverzeichnis + Anlage