11.01.2017 | Flensburg | Aktuelles

Grundsteuer rechtswidrig?

Haus & Grund Flensburg prüft Klagemöglichkeit

Das Entsetzen ist groß dieser Tage – immer dann, wenn Immobilieneigentümer in Flensburg und Umgebung den Grundsteuerbescheid 2017 erhalten. Auch wenn seit Monaten durch die Presse ging, dass und in welchem Ausmaß eine Erhöhung kommt, lassen die tatsächlichen Zahlen doch viele Eigentümer zusammenzucken.

 

Da die Grundsteueranhebung und insbesondere ihre Begründung, nämlich die Finanzierung einer anderen städtischen Maßnahme, in vielen Augen fragwürdig ist, lässt Haus & Grund Flensburg zur Zeit von Verbandsjuristen des Landesverbandes Schleswig-Holstein prüfen, ob ein juristisches Vorgehen gegen die Grundsteueranhebung Aussicht auf Erfolg hätte.

 

Sofern dies der Fall ist, wird Haus & Grund Flensburg im Interesse seiner Mitglieder, aber auch aller übrigen durch die Erhöhung betroffenen Eigentümer und Mieter, eine Musterklage anstrengen, um die Grundsteuererhöhung zu Fall zu bringen.

 

Einzelne Betroffene können von der erfolgreichen Klage profitieren, wenn sie gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt haben. „Wir empfehlen betroffenen Eigentümern, sich vor Einlegung des Widerspruchs zu informieren, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte“, so Jens Hergenröder, Geschäftsführer von Haus & Grund Flensburg. „Andernfalls droht ein gebührenpflichtiger Widerspruchsbescheid.“ Dies kann z.B. über die Homepage von Haus & Grund Flensburg erfolgen, die über den Stand des laufenden Verfahrens informiert.