29.12.2016 | Flensburg Rauchwarnmelder zum Jahreswechsel prüfen „Prüfen Sie zum Jahreswechsel die Rauchwarnmelder! Silvester kann man sich als Datum gut merken.“ Das riet Syndikusrechtsanwältin Nora Höcke von Haus & Grund Schleswig-Holstein zum nahenden Jahresende. Die einschlägige DIN 14676 schreibe eine mindestens jährliche Funktionskontrolle vor. Dazu gehöre, den akustischen Alarm zu testen. Dafür befinde sich an den Geräten eine Prüftaste. Des Weiteren müsse […] lesen Sie mehr