07.11.2024 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles Haus & Grund Kiel zur Erhöhung des Kieler Hebesatzes auf 565 Prozent Zurück zur Übersicht Die Kieler Ratsversammlung hat den Hebesatz für die Grundsteuer von 500 auf 565 Prozent angepasst und damit die gesetzliche Neuregelung umgesetzt. Kiels Kämmerer Christian Zierau spricht davon, dass die Stadt mit der Steuer nicht mehr einnehme als vorher, die Aufkommensneutralität somit gewährleistet sei. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, widerspricht dieser Darstellung: „Erst hatte Monika Heinold den Schwarzen Peter den ehrenamtlichen Kommunalvertretungen zugeschoben. Diese sollten im vergangenen halben Jahr nicht nur über die Höhe der Hebesätze entscheiden, sondern auch, ob Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedlich besteuert werden und das darüber hinaus verfassungsfest begründen. Dann kam wie angekündigt das Transparenzregister, wo dargestellt ist, wie die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze anpassen müssten, um dasselbe Aufkommen wie vorher zu erreichen. Kiel hat sich daran orientiert und auch danach gehandelt. Die für Grundvermögen ausschlaggebende Grundsteuer B soll von aktuell 500 Prozent auf 565 Prozent angehoben werden. Jetzt hat die Stadt allerdings nichts Besseres zu tun, als den Ball zurück zum Land zu spielen und diesem die Erhöhung der Wohnkosten anzukreiden. Man fühlt sich ein wenig an die Bundespolitik erinnert, in der Verantwortung aktuell im Minutentakt verschoben wird. Wir erinnern uns: Ex-Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Ex-Finanzministerin Monika Heinold hatten den Bürgern Aufkommensneutralität versprochen. Diese ist zweifelsohne gewährleistet, aber nur für die Landeshauptstadt selbst. Fakt ist: Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie indirekt auch Mieter über ihre Nebenkosten müssen ab 2025 im Durchschnitt mehr Grundsteuer zahlen. Die Kosten des Wohnens werden also steigen, was der Bezahlbarkeit des Wohnens in Summe in Kiel alles andere als zuträglich ist. Ursache dafür ist, dass das Aufkommen für gewerblich genutzte Grundstücke landesweit erheblich sinkt; im Schnitt auf circa die Hälfte. Das müssen die Wohngrundstücke ausgleichen, damit das Grundsteueraufkommen gleichbleibt. An der Stelle von individuellen Belastungsverschiebungen zu sprechen und von Einzelfällen, die mehr bezahlen werden müssen als andere, ist – man muss das so sagen – Schönfärberei. Als Interessenvertreter des privaten Grundeigentums werden wir nicht müde darin, darauf hinzuweisen, dass die Steuerlast für Immobilieneigentümer und Mieter mittlerweile eine schmerzhafte Grenze erreicht hat, diese in Teilen sogar überschreitet. Es bleibt festzuhalten: Selbst, wenn die Erhöhung der Hebesätze nicht erfolgt, um mehr Steuern einzunehmen, so bleibt sie doch faktisch eine Steuererhöhung und ist für die Menschen der Landeshauptstadt mehr als real. Vor allem ist sie im Portmonee spürbar! Jeder zusätzlichen Anforderung oder Belastung von privaten Eigentümern durch eine solche Steuerhöhung muss eine Entlastung an anderer Stelle gegenüberstehen. Tut sie aber nicht. Schade, dass unser Vorschlag, das Grundsteueraufkommen beim Wert von 2015 vorübergehend zu deckeln, kein Gehör gefunden hat. Dies wäre ein fruchtbarer Ansatz gewesen, der nicht zu stark in die eigenverantwortliche Festsetzung der kommunalen Steuersätze eingegriffen hätte, die ein wichtiges Element der verfassungsrechtlich verbrieften Finanzautonomie kommunaler Gebietskörperschaften darstellt. Am Ende bleibt zu konstatieren, dass der Schwarze Peter vom Land an die Kommune und von dort an die Immobilieneigentümer durchgereicht wurde.“