28.10.2024 | Flensburg-Kiel-Lübeck |

Haus & Grund Kiel pocht in Holtenau-Ost auf eine Gleichbehandlung aller Wohnungsmarktakteure

Der Masterplan für die Entwicklung des Bauprojektes Holtenau-Ost wurde von der Kieler Ratsversammlung verabschiedet. Neben einem Mehr an geplanten Wohnungen soll auf Antrag der Rathauskooperation aus Grünen und SPD ein möglichst großer Anteil an Flächen im städtischen Eigentum gehalten werden. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, sieht dadurch die Wettbewerbsvorteile ungleich verteilt:

 

„Die Abneigung, die das Kieler Rathaus-Bündnis aus Grünen und SPD gegen institutionelle Anleger und große Immobilienkonzerne hegt, ist bestens bekannt. Die systematische Ausgrenzung privater Eigentümer als zentralem Akteur der Wohnraumversorgung jedoch ist neu und in höchstem Maße besorgniserregend. Schließlich sind sie es, die über den größten Wohnungsbestand in funktionierenden Quartieren verfügen und zu den mit Abstand beliebtesten Vermietern bei Mietern gehören. Moderne Stadtentwicklung, die eine lebendige Stadtkultur mit hohen baukulturellen Qualitäten zu schaffen beabsichtigt, lebt von Vielfalt auf der Anbieterseite. Soziale und architektonische Vielfalt braucht Bauherren mit Erfahrung und Mut, damit formale und städtebauliche Monotonie vermieden wird. Um in Holtenau-Ost ein offenes Viertel mit urbanem Leben zu schaffen, müssen alle Eigentümergruppen miteinbezogen werden. Wer ein attraktives Stadtbild will, sollte auch ganzheitlich denken und planen.

 

Anstatt die entwicklungsfähige und in großen Teilen willige Gruppe der privaten Baupartner mit wirkungsvollen Anreizen, zum Beispiel schnelleren Genehmigungsverfahren und weniger Auflagen, zu aktivieren, wird lieber einer Strategie der Bevorzugung Vorschub geleistet. Fast zwei Drittel des Areals an die städtische Wohnungsbaugesellschaft sowie bestandshaltende Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Baugruppen oder Bauvereine zu vergeben, wird nicht funktionieren. Renditegetriebenes durch schuldengetriebenes Bauen zu ersetzen, dürfte den Mangel an bezahlbarem Wohnen auch nicht beheben, vielmehr verschärfen.

 

Bei dem für private Baupartner verbliebenen Drittel des Areals auf eine Quotenregelung zu setzen, wenn keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist ebenso unverständlich. Dies kommt, das erkennt der baupolitische Sprecher der Grünen schon ganz richtig, einem generellen Baustopp gleich. Es werden dann nämlich nicht nur keine öffentlich geförderten Wohnungen gebaut, sondern auch keine frei finanzierten.

 

Der Sache auch in keiner Weise zuträglich ist die Idee, Grundstücke überwiegend in Erbpacht zu vergeben. Ein Haus wird gebaut, der Boden darunter ist gemietet. Diese Rechnung geht inzwischen nicht mehr auf. Es ist am Ende günstiger, ein Haus mit Grundstück auf dem freien Markt zu kaufen, als mit der Stadt einen Erbpachtvertrag zu schließen. Wesentlicher Nachteil des Erbbaurechts für den Erbbauberechtigten ist, dass das Erbbaurecht zeitlich begrenzt ist und – neben einer eventuellen Tilgung des Bankdarlehens – ein regelmäßiger Erbbauzins gezahlt werden muss, der sich bei einer Wertsteigerung des Grundstücks erhöhen kann. Dadurch ist die konkrete Kostenbelastung vorab nicht vollständig abzuschätzen und birgt erhebliche Risiken.

 

Der Ansatz, alles dem Diktat der Wohnungsgemeinnützigkeit unterwerfen zu wollen, greift zu kurz, leistet keinen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes, sondern schafft nur neue Probleme. Man droht, im eigenen Förde-Bad finanziell sprichwörtlich baden zu gehen.

 

Vor allem die Bevorzugung kommunaler Anbieter, zu denen die städtische Wohnungsgesellschaft gehört, ist und bleibt keine gute Lösung. Hat man denn im Rathaus nichts aus den Erfahrungen mit der Kieler Wohnungsgesellschaft gelernt? Was ist denn aus den Beständen, zum Beispiel in Mettenhof, geworden? Nicht umsonst wurde im „Masterplan Wohnen“ für Kiel vereinbart, dass die KiWoG nur subsidiär zu den anderen Marktteilnehmern zum Zuge kommen solle. Wird dieser als „Regiebuch“ und „Navigationshilfe“ für die künftige Entwicklung der Landeshauptstadt wegweisende Plan etwas nun aufgekündigt?“