14.10.2024 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Haus & Grund Kiel: Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes in Kiel-Gaarden kein probates Mittel

Die Stadt Kiel beabsichtigt, sich 40 bis 50 Problem-Immobilien im Stadtteil Gaarden vorzunehmen und die jeweils vorherrschende Wohnsituation individuell zu prüfen. Hierzu soll eigens eine Arbeitsgruppe, in der Polizei, Rettungsdienst, Sozialdienst und Jugendamt mitwirken, gegründet werden. Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis, findet Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel:

 

„Wir stimmen mit der Ortsbeiratsvorsitzenden in Gaarden und dem Sozialdezernenten überein. Instandhaltung oder Verkehrssicherungspflicht, für den Erhalt des Mietobjekts und ein geregeltes Mietverhältnis tragen Vermieter eine hohe Verantwortung. Schimmelbefall, Überbelegung und „wilde Müllablagerung“ auf dem Hausgrundstück sind unzulässig und nicht zu vertreten. Ohne Frage gibt es „schwarze Schafe“ unter den Vermietern – sowohl bei den Privaten als auch bei den Wohnungsunternehmen. Allerdings müssen wir vorsichtig sein, alle in einen Topf zu werfen. Genau dies tut die Stadt, wenn sie sich immer mehr in Formen und Techniken organisierter sozialer Kontrolle übt. Haus & Grund Kiel stört sich nicht erst heute an der neuen „Rollkommando-Rhetorik“, wo von „vorgehen“, Bußgeldandrohungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro und vor allem verdachtsunabhängigen Prüfungen die Rede ist. Wie genau soll das vonstatten gehen, bei einwandfreiem Zustand der Wohnungen einzuschreiten, in der Annahme, es stünden nicht mindestens zehn Quadratmeter pro Person über sechs Jahre zur Verfügung?

 

Abgesehen von der lokalen Außerkraftsetzung der konstitutiven Unschuldsvermutung steht hier ein bürokratischer Aufwand im Raum, der seinesgleichen sucht. In Zeiten, in denen die teure Personalausweitung in den Bundesministerien eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfährt, die Gründung neuer Arbeitsgruppen unter Beteiligung diverser öffentlicher Dienste zu erwägen, steht einer moderaten Steuergeldverwendung entgegen. Übrigens haben die Bauämter, bei denen die Ausübung des Wohnraumschutzgesetzes zu verorten ist, keinerlei personelle Kapazitäten, dieses in der seitens der Stadt angekündigten Weise anzuwenden. In Hamburg beispielsweise kümmern sich rund 30 Stellen darum, wobei der Anwendungsbereich in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand steht.

 

Mietern in verwahrlosten Wohnungsbeständen wäre es eine größere Hilfe, wenn besserer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden würde. Dieser ließe sich schaffen, wenn die Baugenehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt würden. Vorhandenes Ordnungsrecht zu verkomplizieren und aufzublähen, erscheint wenig hilfreich. Unter dem Deckmantel des Wohnraumschutzes, ein Instrument der Zwangsvermietung zu schaffen, lehnen wir jedenfalls ab. Ständige Bußgeldandrohung bei Verstößen beseitigt den Müll, der in der Regel nicht von den Hauseigentümern, sondern von Bewohnern bzw. Mietern stammt, auch nicht.“