23.09.2024 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Haus & Grund Kiel kritisiert Festhalten der Stadt an Quotenregelung für sozialen Wohnraum

In der Sitzung des Bauausschusses am 05.09.2024 (Vorberatung) und der Sitzung der Kieler Ratsversammlung am 19.09.2024 standen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz Schleswig-Holstein (SHWoFG) die Neuaufstellung der sozialen Wohnraumförderung und damit erforderliche Änderungen in städtebaulichen Verträgen auf der Tagesordnung. Das Festhalten der Landeshauptstadt an der Quotenregelung für sozialen Wohnraum sieht Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund Kiel, vor dem Hintergrund der aktuellen Förderkulisse kritisch:

 

„Die Quotenregelung für sozialen Wohnraum soll Bauherren dazu verpflichten, beim Wohnungsbau einen bestimmten Anteil an mietpreisgebundenen Wohnungen zu schaffen. Die Kommune legt hierfür einen Prozentsatz fest. Im Fall der Landeshauptstadt Kiel sind dies regelmäßig 30 % der gesamten Wohnfläche. So entsteht bei der Erteilung von Baugenehmigungen eine begrenzte Anzahl von mietpreisgebundenen Wohnungen für einen limitierten Zeitraum. So weit, so gut. Prinzipiell kann eine solche Quote gefordert werden, aber nicht in dieser besonderen Situation der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Im Gegenteil sollte die Stadt auf die Anwendung dieses Instruments zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichten oder es zumindest aussetzen, um nicht den Bau von neuen Wohnungen grundsätzlich zu verhindern. Ein Festhalten an der Quote, wenn gleichzeitig keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, kommt einem generellen Baustopp gleich. Es werden dann nämlich nicht nur keine öffentlich geförderten Wohnungen gebaut, sondern auch keine frei finanzierten. Dem Wohnungsmarkt helfen sowieso nur alle neu gebauten Wohnungen. Haus & Grund Kiel appelliert hier an die Verantwortlichen, die Vorgaben den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Gegebenenfalls kann durch Belegungsrechte in Bestandsimmobilien preisgünstiger Wohnraum gesichert werden.“