11.10.2024 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Haus & Grund Kiel: Änderung der Straßensatzung erfolgt ohne Not, höhere Wohnkosten drohen

Die Satzung zur Reinigung der Straßen in Kiel wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Ab dann müssen die Geh- und Radwege im Winter schon ab 7 Uhr morgens geräumt sein. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, kann dem Beschluss nicht viel Positives abgewinnen. Im Gegenteil kritisiert er diesen als nicht zwingend und nicht logisch. Für Eigentümer, private Winterdienste und Mieter habe der seitens der Stadt gezeigte Aktionismus weitreichende Folgen:

 

„Die Frage ist nicht, was sich die Stadt bei der Änderung der Straßensatzung gedacht hat, sondern was sie sich nicht dabei gedacht hat. Die Räum- und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen bei Schnee und Eis ist grundsätzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden. Diese wälzen ihre Pflicht jedoch in der Regel durch Verordnung bzw. Satzung ganz oder teilweise auf die anliegenden Hauseigentümer ab; diese wiederum durch Mietvertrag auf den oder die Mieter des Anwesens. In dem Zusammenhang dürfte ein früheres Aufstehen für Eigentümer bzw. Mieter in den meisten Fällen verschmerzbar sein; sind aber Dritte mit den Arbeiten beauftragt, sieht die Welt schon anders aus.

 

Private Winterdienste dürften große Probleme bekommen, bei den weiter nach vorne verschobenen Arbeitszeiten Personal zu gewinnen bzw. zu halten. Schon jetzt fehlt es vielerorts an qualifizierten Fahrern für die Räumfahrzeuge. Die Beschäftigten noch näher an ihre Belastungsgrenze zu bringen, erfolgt gänzlich ohne Not. Hohe Ausfallquoten bei den Beschäftigten dieser Dienstleister sind zu befürchten, was weder beim Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel noch beim Kommunalen Ordnungsdienst für Entlastung sorgen wird.

 

Viele Firmen, die im professionellen Winterdienst unterwegs sind, hatten zum jetzigen Zeitpunkt ihre Planungen für den Winter 2024/2025 bereits abgeschlossen. Sie werden jetzt Aufträge kündigen und die ihnen dadurch entstehenden Kosten an die Kunden weiterreichen müssen – eine Rechnung, die also in keiner Weise aufgeht und die Wohnkosten erhöhen wird. Egal, wie es um das Binnenverhältnis von Vermieter, Mieter und Hausmeisterservice bestellt ist, der Ärger ist jetzt schon vorprogrammiert. Ansprüche auf Schadenersatz u. a. auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten dürften sich mehren. Zu empfehlen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die solche zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche abdeckt und auch evtl. Prozesskosten übernimmt. Aber Obacht an der Bahnsteigkante: Bußgelder bzw. Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn aufgrund der Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Person zu Schaden kommt, werden von der Versicherung nicht übernommen.

 

Abschließend sei gesagt, dass das Argument, das Vorziehen der Räumzeit von 8 auf 7 Uhr komme den Lebensgewohnheiten der Menschen näher, seitens der Stadt ohne Begründung oder Beweis vorgetragen wird. Welche Unfallzahlen untermauern diese Behauptung? Uns scheint es, die Stadtverwaltung bevormundet Immobilieneigentümer wie Schulkinder, die Nachhilfe im kleinen Ein-Mal-Eins benötigen.“