17.01.2017 | Lübeck | Aktuelles

Keine Klärung zur Mietpreisbremse

Mit Bedauern habe Haus & Grund Schleswig-Holstein im Anschluss an die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig zur Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrechtsweg zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Mietpreisverordnung nicht zur Verfügung stehe. "Gern hätten wir für unsere Mitglieder, aber auch für alle  anderen Vermieter in Schleswig-Holstein, geklärt ob die Mietpreisbremse rechtmäßig ist", so Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath. Somit blieben die Vermieter zunächst weiter im Unklaren, wie hoch die Miete in den betroffenen Gebieten angesetzt werden dürfe. "Nun müsse in einem zivilgerichtlichen Verfahren ein neuer Anlauf unternommen werden", so Kujath weiter. Haus & Grund Schleswig-Holstein werde sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse überprüft werde. "Unabhängig von dieser Frage bleibt es aber dabei, dass die Mietpreisbremse unzweckmäßig ist, etwaige Herausforderungen im Wohnungsmarkt zu lösen", so Kujath abschließend.