06.12.2017 | Lübeck | Allgemein

Gebührensenkung durch die neue Straßenreinigungssatzung

Haus & Grund erfolgreich

In seiner Sitzung am 30. November 2017 hat die Lübecker Bürgerschaft der neuen Straßenreinigungssatzung zugestimmt. Die neue Satzung ist notwendig geworden, da das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit seinem Urteil vom 15. Mai 2017 die alten Gebührenregelungen aufgehoben hat. Mit der Entscheidung hatten die Richter den Einwänden entsprochen, die von Wohnungswirtschaft, Mieterverein, Verband Wohneigentum und federführend von Haus & Grund im Klagverfahren vorgetragen worden sind.
 
Die gute Nachricht ist, dass die Straßenreinigungsgebühren nennenswert sinken, und zwar rückwirkend und für alle Gebührenschuldner, unabhängig davon, ob sie Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben. Sie erhalten im nächsten Gebührenbescheid eine Gutschrift.
 
Die Gebührensenkung ist ein Erfolg für Haus & Grund und die Verbände, die gegen die Straßenreinigungssatzung geklagt haben. Rundum zufriedenstellend ist das Ergebnis aber nicht. Dies betrifft zunächst die zwischen den Jahren 2010 und 2012 entstandenen Verluste in Höhe von 3,3 Millionen Euro, die auch in die neue Kalkulation der neuen Straßenreinigungsgebühren eingeflossen sind. Ob dies abgabenrechtlich zulässig ist, ist fraglich. Hier legen die Stadt und die Verbände die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unterschiedlich aus. Auch bei der Höhe des Allgemeininteresses sieht Haus & Grund ebenso wie die anderen Verbände Nachbesserungsbedarf. Mit dem Allgemeininteresse wird der Anteil der Stadt an den Reinigungskosten ausgedrückt, der dadurch begründet wird, dass nicht nur die Anlieger, sondern auch die Allgemeinheit die Straßen nutzen, die gereinigt werden. In der alten Satzung hat die Stadt 15 Prozent der Reinigungskosten getragen. Dieser Anteil war dem Oberverwaltungsgericht deutlich zu niedrig bemessen. Für die neue Satzung wurde das Allgemeininteresse nun neu bestimmt mit dem Ergebnis, dass der Kostenanteil der Stadt bei mindestens 25 Prozent liegt. Angesichts der allgemeinen Bedeutung der Straßenreinigung für die Stadt ist dieser Kostenanteil noch nicht ausreichend.
 
Dennoch ist schon viel erreicht worden. In zwei Gesprächen mit der Stadt und den Entsorgungsbetrieben Lübeck sowie mit Schreiben an die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien haben die Verbände ihre Standpunkte und Bedenken zur neuen Satzung dargelegt. Sie sind zumindest teilweise bei der neuen Satzung berücksichtigt worden sind. So profitieren von der rückwirkenden Gebührensenkung alle Gebührenschuldner, also auch diejenigen, die seinerzeit keinen Widerspruch gegen den Straßenreinigungsgebührenbescheid eingelegt haben. Ferner hat sich die Stadt auch beim Allgemeininteresse bewegt. Im ersten Entwurf hat die Stadt das Allgemeininteresse und damit seinen Kostenanteil auf lediglich 20,2 Prozent festgelegt. Auf die Intervention der Verbände hin ist der Kostenanteil nun von der Bürgerschaft auf mindestens 25 Prozent erhöht worden.
 
Das Erreichte darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Anwohner, vor allem der Hauptverkehrsstraßen und der Straßen auf der Altstadtinsel, als auch von den Straßen, an deren Reinigung ein hohes Allgemeininteresse besteht, unverändert unangemessen hoch mit Straßenreinigungsgebühren belastet werden. Ab dem Jahr 2019 müssen die Straßenreinigungsgebühren neu berechnet werden. Die Verbände und die Stadt haben vorherige Gespräche vereinbart, in denen eine neue Gebührenberechnung besprochen werden sollen, die zu einer gerechteren Kostenlastenverteilung führen. Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch, die aber noch auf ihre Machbarkeit überprüft werden müssen und daher nicht in die nun vorliegende Satzung einfließen konnten.
 
Voraussichtlich im Januar 2018 werden die neuen Gebührenbescheide versendet. Sollten Mitglieder im Einzelfall auch mit der neuen, gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben erheblich geminderten Straßenreinigungsgebühr nicht einverstanden sein, können sie  gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Die Rechtsberater der Vereinsgeschäftsstelle beraten und helfen gern.