02.06.2022 | Kiel | Aktuelles

Haus & Grund Kiel widerspricht Mieterverein

Indexmieten sind nicht unmoralisch

Angesichts der hohen Inflation prüft die Bundesregierung, ob Indexmieten stärker reguliert werden sollten. Haben Mieter und Vermieter eine solche Miete vereinbart, entwickelt sich diese analog zum Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Sollte also die Inflation 2022 bei den prognostizierten 6 Prozent liegen, müssen sich Mieter im kommenden Jahr auf eine Mieterhöhung in diesem Ausmaß einstellen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat nun angedeutet, dass die Bundesregierung diesen Mechanismus ausbremsen könnte.

 

Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, kritisiert das reaktive Regulierungsansinnen der Bauministerin scharf: „Indexmieterhöhungen sind alles andere als unmoralisch. Sie wurden vertraglich vereinbart. Bei dieser Variante des Mietvertrags verzichtet der Vermieter auf sein Recht, die Miete alle paar Jahre entsprechend den ortsüblichen Vergleichsmieten zu erhöhen. Stattdessen wird bei Vertragsabschluss festgelegt, dass der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes maßgeblich für Mieterhöhungen sein soll. Viele Vermieter erhöhen dabei die Miete sogar nicht jedes Mal. Es besteht auch die Möglichkeit, im Mietvertrag in der Indexklausel zu regeln, dass die Miete erst erhöht wird, wenn der Index um einen bestimmten Prozentsatz gestiegen ist. Jeder Versuch also, derlei Vereinbarungen zu unterbinden, stellt einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.“

 

Weiter führt Bergemann aus: „Indexmieterhöhungen sind keine „echten“ Mieterhöhungen, sondern fangen auch auf Seiten der Vermieter nur die Geldentwertung auf. Hier wird mal wieder das Bild des reichen Vermieters, der armen Mietern gegenübersteht, gezeichnet. Dabei kann der Vermieter nach der Mieterhöhung genauso viele Handwerkerleistungen bezahlen wie vor der Mieterhöhung.“