01.02.2017 | Flensburg | Aktuelles

Überarbeitete Bau- und Handwerkerverträge

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Informationspflicht für Unternehmer nach § 36 VSBG ab dem 1. Februar 2017 wurden die kostenlosen ZDB – Haus & Grund Bau- und Handwerkerverträge überarbeitet.

 

Auch wurden die Verträge im Hinblick auf den am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen § 309 Nr. 13 BGB abgeändert. Nach § 309 Nr. 13 BGB neu ist in nicht-notariellen Verträgen, die ab 1. Oktober 2016 mit Verbrauchern geschlossen werden, eine Bestimmung in den AGB, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, unwirksam, wenn sie eine strengere Form als die Schriftform vorsieht.

 

Zu finden sind diese Verträge unter Bauen & Renovieren in der Downloadbox auf der rechten Seite.