Haus und Grund

02.09.2022 | Flensburg

Energieeinsparverordnung gilt seit 1.9.2022

Was müssen Eigentümer jetzt wissen und tun? Am 1. September 2022 ist die Verordnung mit dem unaussprechlichen Namen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz: EnSikuMaV) in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis zum 28.02.2023.   Für Eigentümer bedeutet dies: Mieter dürfen freiwillig die Temperatur absenken – Vermieter bleiben verpflichtet, die notwenigen Vorlauftemperaturen vorzuhalten (§3 EnSikuMaV)   Gemäß § 3 […]

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