26.03.2025 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Kieler Mietspiegel mit moderater Erhöhung

Verbraucherpreisindex und Betriebskosten deutlicher gestiegen

Der neu erstellte Kieler Mietspiegel 2025, der durch einen Arbeitskreis – bestehend aus Wohnungswirtschaft und Mieterverein – begleitet und anerkannt wurde, weist eine Steigerung von 3,7 % aus. Das entspricht 1,85 % pro Jahr.

 

Der Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes und differenziertes Bild der aktuell in Kiel gezahlten Mieten. Durch den Beschluss der Ratsversammlung und die Anerkennung der Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter handelt es sich wiederum um einen qualifizierten Mietspiegel. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, kommentierte den Mietspiegel wie folgt:

 

„Wir konstatieren eine moderate Mietpreisentwicklung (Nettokaltmieten). Sowohl der Verbraucherpreisindex als auch die Betriebskosten (öffentliche Gebühren und Abgaben, wie z. B. die Grundsteuer und die Energiekosten) sind wesentlich deutlicher gestiegen. Der Mietspiegel liegt im Bestand fast auf dem Niveau öffentlich geförderter Mieten (1. Förderweg 6,80 EUR/m², 2. Förderweg 8,50 EUR/m², 3. Förderweg 9,25 EUR/m²).

 

Im direkten Vergleich zu anderen Landeshauptstädten und Studentenstädten haben wir keine überzogenen Mieten in Kiel. Die Mietkostenbelastung von Familien liegt im Bestand bei 16 % (1,9 % weniger als vor 10 Jahren) und für Singles bei 23,2 % (0,8 % weniger als vor 10 Jahren).

 

Private Vermieter erhöhen regelmäßig nicht im laufenden Mietverhältnis (vgl. die Vermieterbefragung von Haus & Grund Kiel). Daher gibt es bei den Neuvertragsmieten einen Nachholeffekt. Auch nach einem Umzug liegt die Mietkostenbelastung für Familien bei 23,7 %. Das sind zwar 1,7 % mehr als vor 10 Jahren, die Belastung liegt aber immer noch ein deutliches Stück unter der kritischen Größe von 30 %. Für Alleinlebende liegt die Belastung bei 29,4 % und damit 0,9 % über dem Wert von vor 10 Jahren.

 

Was die Mieter bei den Kosten des Wohnens wirklich belastet, das sind die Betriebskosten – für die der Vermieter schlicht und ergreifend nichts kann – und nicht die Nettokaltmieten.

 

Im Übrigen, dies sei an dieser Stelle auch noch einmal erwähnt, die Kosten für Sanierung und Modernisierung der Immobilien sind auch gestiegen.“

 

Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex ist im Zeitraum Januar 2023 bis Januar 2025 um 5,2 % gestiegen. „Die Belastung beim Wohnen resultiert aus den enorm gestiegenen Betriebskosten, nicht aus der Miete. Die Betriebskosten kann die Vermieterin oder der Vermieter nur bedingt beeinflussen“, so Bergemann.