03.06.2020 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Kein optimaler Einstieg

Haus & Grund warnt vor Benachteiligung

Dass Haus & Grund Kiel der Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft stets kritisch gegenüberstand, ist kein Geheimnis. Schon vor der Beschlussfassung in der Ratsversammlung hat sich der Verein hierzu kritisch geäußert. Weder sah und sieht man darin eine Entlastung des Wohnungsmarktes, noch eine Verbesserung des wohnungspolitischen Klimas in der Landeshauptstadt. Begründet wurde das mit der Gefahr, dass städtische Mittel dazu verwendet werden, privaten Grundeigentümern als Hauptversorger auf den Wohnungsmarkt mit öffentlichen Mitteln Steine in den Weg zu legen. Insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechtes sei, so Geschäftsführer Sönke Bergemann, dabei ein gravierender Punkt. Dass die Landeshauptstadt vor längerer Zeit auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes auch mal verzichtet habe, scheine nun aber vergessen. „Wir machen das an den jüngsten Äußerungen des neuen Geschäftsführers der Kieler Wohnungsbaugesellschaft, Markus Reutershahn fest. Wenn Herr Reutershahn davon nun spricht, seine Gesellschaft könne nur mit dem Ankauf von Bestandsbauten und Grundstücken weiterkommen, werden unsere Befürchtungen bestätigt“. Denn mit dem Erwerb von Wohnungen aus dem Bestand werde keine einzige zusätzliche geschaffen. Ganz fatal wäre es, würde die städtische Wohnungsbaugesellschaft über den Umweg eines von der Stadt ausgeübten Vorkaufsrechtes den Immobilienmarkt zu ihren Gunsten ausnutzen, noch dazu mithilfe von öffentlichen Mitteln. Dies sei eine Wettbewerbsverzerrung, die die Investitionsbereitschaft aller privater Grundeigentümer nicht gerade fördere. Haus & Grund Kiel erwartet daher eine klare Aussage, dass Vorkaufsrechte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnungen oder Grundstücken nicht ausgeübt werden.