19.02.2025 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Haus & Grund Kiel für Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe mit Verweis auf neue Studie zur Bezahlbarkeit von Mieten

In Reaktion auf die jüngste Berichterstattung der Kieler Nachrichten vom 19.02.2025 zur Diskussion über eine Wiedereinführung der Ende Oktober 2023 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag abgeschafften Fehlbelegungsabgabe führt Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, aus:

 

„Den Bau weiterer Sozialwohnungen zu fordern, wie es der Mieterverein tut, greift zu kurz. Das wichtige Thema „Fehlbelegung“ bleibt jedoch ungelöst. Von Fehlbelegung spricht man, wenn Mieter nach Einzug die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überschreiten und die geförderte Wohnung mit den preisgebundenen, niedrigen Mieten weiter nutzen.

 

Fakt ist, dass Wohnungen fehlen, und zwar in allen Segmenten. Das Argument, eine Fehlbelegungsabgabe sei zu bürokratisch, überzeugt im Zeitalter der Digitalisierung nicht. Die Fehlbelegungsabgabe könnte dazu genutzt werden, die Mietobergrenze der Landeshauptstadt an den Kieler Mietspiegel anzupassen. Dann stünden mehr Wohnungen für diese Zielgruppe der Wohngeldempfänger zur Verfügung.

 

Auch die Behauptung des Mietervereins, der Wegfall der Anspruchskontrollen führe zu einer Durchmischung der Quartiere und verhindere eine Bildung sozialer Ghettos, hält einer genauen Betrachtung nicht stand. Fehlbelegende Mieter könnten in der Sozialwohnung bleiben. Aufgrund des gestiegenen Einkommens sind die Mieter auch in der Lage, die ortsübliche Miete zu zahlen. Diese ist niedriger als die Neuvertragsmiete, die bei einem Wohnungswechsel anfiele. Mieter ziehen erfahrungsgemäß um, weil sich die familiären Umstände, z. B. durch Nachwuchs oder die Arbeit bei einem neuen Job an einem anderen Ort ändern. Dementsprechend stünden durch eine Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe mehr Wohnungen, sprich mehr Wohnraum, zur Verfügung,

 

In dem Zusammenhang hat Haus & Grund die aktuelle Empirica-Studie „Bezahlbarkeit von Mieten“ vorgelegt, die die Mietkostenbelastung von Familien und Alleinlebenden in den 400 Kreisen und kreisfreien Städten untersucht, sowohl für bestehende Mietverträge als auch nach einem Umzug. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mietkosten insgesamt stabil geblieben sind, es jedoch gewisse regionale Unterschiede gibt. Während in ländlichen Gebieten die Mietkosten niedrig sind, liegen sie in Metropolregionen wie München und Berlin über dem Durchschnitt, insbesondere nach einem Umzug.

 

In Kiel liegt die Mietbelastung für Familien im Bestand bei 16%. Die Veränderung in den letzten Jahren beträgt -1,9%. Bei Umzug liegt die Mietkostenbelastung bei 23,7% und ist in den letzten 10 Jahren um 1,7% gestiegen. Für Alleinlebende beträgt die Mietbelastung 23,2% und ist um 0,8% gesunken im Bestand. Bei Umzug liegt die Mietkostenbelastung bei 29,4% und ist in den letzten 10 Jahren um 0,9% angestiegen. Von einer Mietkostenexplosion in Kiel kann, auch wenn es gebetsmühlenartig wiederholt wird, nicht die Rede sein.“

 

Weitere Informationen zu allen Städten und Kreisen finden sich unter:
https://www.hausundgrund.de/bezahlbarkeit-von-mieten