06.07.2022 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Überarbeitete Bau- und Handwerkerverträge

Anlässlich der Änderungen des Widerrufsrechts haben wir die Verträge aktualisiert.

 

Bei beiden Verträgen wurden die Widerrufsbelehrung angepasst „(Name und Anschrift des AN sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse einfügen)“.

 

Im Handwerkervertrag wurde darüber hinaus klargestellt, dass im Falle des Widerrufes der Handwerker die Rückzahlung solange verweigern kann, bis er die gelieferten Baumaterialien zurückerhalten hat.

 

Außerdem wird klargestellt, dass der Besteller sein Widerrufsrecht verliert, wenn der Handwerker auf Verlangen des Bauherrn vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Bauleistung begonnen hat und diese bereits vollständig erbracht hat.

 

Der Bauvertrag wurde bezüglich der Vertragsstrafe dahingehend konkretisiert, dass diese auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch angerechnet wird.

 

Zu finden sind diese Verträge unter Bauen & Renovieren in der Downloadbox auf der rechten Seite. Hier.