04.04.2018 | Flensburg-Kiel-Lübeck |

Faules Ei im Osternest

Landeshauptstadt Kiel lässt Vermieter im Stich

Ostern war eigentlich das Fest der Freude. Doch nicht für Vermieter, schon gar nicht deren stärkste Gruppe, die Privateigentümer. Passenderweise seit Karfreitag gilt nämlich die verschärfte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auch für Kiel. Die Änderung wurde nun klammheimlich zu Ostern im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht, indem dort nach dem Wort „Kampen“ nun das Wort „Kiel“ eingefügt wurde. Die Landesregierung musste damit dem Drängen der Landeshauptstadt folgen.

Für Kieler Vermieter bedeutet das: Die Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent statt wie bisher 20 Prozent steigen. Ihre Immobilien in der Landeshauptstadt werden damit denen der Sylter Luxusgemeinde Kampen gleichgestellt. Aber nur in den Restriktionen, nicht im Immobilienwert.

„Dies ist eine Sauerei und trifft wieder einmal die falschen“, so Haus & Grund-Geschäftsführer Sönke Bergemann. Nämlich private Vermieter, die im laufenden Mietverhältnis so gut wie nie die Miete erhöhen und so bei den wegen der erwiesenen Mieterzufriedenheit lang andauernden Mietverhältnissen unter das ortsübliche Mietniveau geraten. Ein Nachholen bei Neuvermietung ist durch die ebenfalls verordnete sogenannte Mietpreisbremse ausgeschlossen. Haus & Grund Kiel ruft angesichts dieser realitätsfernen Verschärfung die privaten Vermieter, die immerhin 60 Prozent aller Mietwohnungen in Kiel anbieten, auf, sofort alle sich noch bietenden Mieterhöhungsmöglichkeiten regelmäßig zu prüfen und auszuschöpfen. Nur so könne ein Abweichen der tatsächlichen Miete von der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietdauer verhindert werden.