16.10.2018 | Flensburg-Kiel-Lübeck | Aktuelles

Bestehendes Ordnungsrecht nutzen

Haus & Grund Kiel zum Wohnraumschutzgesetz

Wir brauchen keinen weiteren Papiertiger und die Stadt sollte in vereinzelten Fällen von Überbelegungen besser das vorhandene Ordnungsrecht ausnutzen“, reagierte Sönke Bergemann auf den Gesetzentwurf des SSW zum Wohnraumschutzgesetz. Auch bei Einzelfällen von Verwahrlosung sei der Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien ausreichend. Private Vermieter und insbesondere Mitglieder von Haus & Grund seien als Nachbarn von derartigen Immobilien betroffen und erwarteten die Hilfe der Stadt.

 

Keinesfalls dürfen alle Vermieter unter einen Generalverdacht gestellt werden und unter dem Deckmantel des Wohnraumschutzes ein Instrument der Zwangsvermietung geschaffen werden. Mieter wohnen überdurchschnittlich gerne bei privaten Vermietern und diese kümmerten sich im besten Sinne um ihre Immobilien. „Die Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum könne die Stadt allein dadurch verbessern, dass sie endlich die Mietobergrenze abschaffe und somit den wohnraumsuchenden Menschen sofort ein größeres Angebot zur Verfügung stelle“ weist Bergemann auf einen Lösungsansatz hin, der bisher von der Stadt abgelehnt wird. Die Finanzmittel zur unmittelbaren Unterstützung der Mieter seien besser angelegt und günstiger als die beschlossene kommunale Wohnungsbaugesellschaft.